Endlich gibt es Klarheit beim Thema Kuchenverkauf und Umsatzsteuer. In den meisten Fällen bleibt der Kuchenverkauf von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Alle Details findet ihr hier: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/unbuerokratische-loesung-beim-kuchenverkauf-fuer-schulen-und-kitas
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