Für diese Fälle gilt weiter keine Umsatzsteuer beim Kuchenverkauf

Kuchen

Endlich gibt es Klarheit beim Thema Kuchenverkauf und Umsatzsteuer. In den meisten Fällen bleibt der Kuchenverkauf von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Alle Details findet ihr hier: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/unbuerokratische-loesung-beim-kuchenverkauf-fuer-schulen-und-kitas

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