Inhalt
Gremien der Elternmitwirkung
Klassenpflegschaft
Eltern aller Kinder einer Klasse, alle in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, tritt zusammen: min. 2 x jährlich, auf Wunsch öfters Vorsitz: Klassenelternvertreter/in, von den anwesenden Eltern gewählt
Elternbeirat
Alle Klassenelternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen treten zusammen: min. 2 x jährlich Vorsitz: Elternbeiratsvorsitzende/r (EBV), von den anwesenden Klassenelternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen gewählt
Schulkonferenz
Schulleiter/in, EBV, Schülersprecher/in, sowie eine bestimmte Anzahl gewählter Elternvertreter/innen, Lehrer/innen und Schülervertreter/innen Tritt zusammen: min. 2 x jährlich Vorsitz: Schulleiter/in Stellvertr. Vorsitz: Elternbeiratsvorsitzende/r
Vollversammlung des GEB = Gesamtelternbeirat der Ettlinger Schulen
Alle Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen der Ettlinger Schulen tritt zusammen: 2 x jährlich Vorsitz: Gesamtelternbeiratsvorsitzende/r, wird auf der Vollversammlung von den anwesenden Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen aller Ettlinger Schulen gewählt.
Rechte und Pflichte der Elternvertretung (Klassenpflegschaftsvorsitzende)
Muss:
- Pro Schulhalbjahr eine Sitzung
- Die Wahlsitzung muss innerhalb von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn stattfinden
- Eine Klassenpflegschaftssitzung muss stattfinden, wenn 1 /4 der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.
- Beim Ausscheiden aus dem Amte lädt der Elternvertreter geschäftsführend ein und sorgt für die Wahl eines Nachfolgers. In neu gebildeten Klassen organisiert der Elternbeiratsvorsitzende die Wahl der Elternvertreter
- Niemand kann an derselben Schule in mehreren Klassen zum Elternvertreter oder Stellvertreter gewählt werden.
- U.u. geeigneten Tagesordnungspunkten sind der Klassensprecher sowie dessen Stellvertreter einzuladen.
- Die Klassenpflegschaftssitzungen sind nicht öffentlich
Kann / Soll
- Die Eltern haben das Recht, außerhalb der Klassenpflegschaft zusammen zu kommen
- Schulleiter wie Elternbeiratsvorsitzende sind grundsätzlich zur Teilnahme an einer Klassenpflegschaftssitzung berechtigt. Sie sind hierzu einzuladen
- Zu geeigneten Tagesordnungspunkten können alle Schüler der Klasse oder sonstige Personen eingeladen werden. Die Sitzungen sind jedoch nicht öffentlich
- Die Elterngruppe in der Klassenpflegschaft kann der Klassenkonferenz Vorschläge zur Beratung vorlegen
- Der Elternvertreter sollte sich Arbeitsunterlagen besorgen: Schulgesetz, Elternbeiratsverordnung, Elternbeiratsprotokolle, etc.
- Der Elternvertreter sollte die Eltern der Klasse über aktuelles Schulgeschehen informieren, z.B. aus den Sitzungen des Elternbeirats
- Der Elternvertreter sollte die Zusammenarbeit mit anderen Elternvertretern suchen (z.B. auf Ebene der Jahrgangsstufe für spezielle Themen)
- Der Elternvertreter sollte seine Unterlagen an seinen Nachfolger weitergeben, soweit sie kein persönliches Eigentum sind.
- Der Elternvertreter sollte den „Dienstweg“ einhalten: Lehrer, Klassenlehrer, Schulleiter, Schulamt, Ministerium, Öffentlichkeit
Möglichkeiten der Elternarbeit
- Regelmäßige Besprechungen zwischen Elternbeiratsvorsitzender/ dem und Schulleiter/in
- Vorgespräch vor offiziellen Sitzungen (z.B. Schulkonferenz)
- Teilnahme der Elternvertreter an Pädagogischen Tagen
- gemeinsames Fortbildungsseminar an einem Wochenende (Eltern, Lehrer, Schüler)
- Schulinterne Fortbildungsveranstaltungen für die Elternarbeit der Schule
- Mitgestaltung der Abschlussfeier durch Eltern
- Informelles Treffen von Elternbeirat sowie Lehrerinnen und Lehrern
- Diskussionsabende zu bestimmten Themen
- Elternmitwirkung am Unterrichtsleben:
- Projekte
- Als Fachleute für bestimmte Themen
- AG-Angebote, Mittagsbetreuung, HA-Betreuung
- Mitwirkung bei Festen und Feiern
- Mitwirkung bei Schullandheimen, Klassenausflügen, Wandertagen
- Beaufsichtigungsangebote (z.B. Schwimmen)
- Eltern können und sollen mit Vorschlägen auf die Schule zugehen.
- Mit kleinen Schritten beginnen.
Vorbereitung auf das Gespräch
- Formulierung eines klaren und realisierbaren Ziels/Standpunktes
- Gute Ziele berücksichtigen die Bedingungen aller Beteiligten und der realen Situation
- Ein angemessenes Ziel für ein kurzes Gespräch kann bspw. sein:
- Den eigenen Eindruck zu schildern
- Problembewusstsein zu erzeugen
- Ein Folgegespräch zu vereinbaren
- Der Gesprächsverlauf hängt maßgeblich von meiner Einstellung zum anderen ab
- Ebenso wichtig für eine gute Gesprächsführung ist es, eigene Stärken und Schwächen zu beachten
Fortbildungen
Elternstiftung Baden-Württemberg
https://elternstiftung.de/
- fördert mit den Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg Projekte zur Elternfortbildung, z.B.
- Informationsveranstaltungen über Rechte und Pflichten der Eltern im Bereich Schule,
- Info-Veranstaltungen für neu gewählte Elternbeiräte („Gute Elternvertreter braucht die Schule)
- Förderung des Dialogs zwischen Schule und Elternhaus in Bildungs- und Erziehungsfragen,
- Veranstaltungen zu Themen wie Konfliktmanagement, Gewaltprävention oder Lesepatenschaften