Für Elternbeiräte

Inhalt


Gremien der Elternmitwirkung

Klassenpflegschaft
Eltern aller Kinder einer Klasse, alle in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, tritt zusammen: min. 2 x jährlich, auf Wunsch öfters Vorsitz: Klassenelternvertreter/in, von den anwesenden Eltern gewählt

Elternbeirat
Alle Klassenelternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen treten zusammen: min. 2 x jährlich Vorsitz: Elternbeiratsvorsitzende/r (EBV), von den anwesenden Klassenelternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen gewählt

Schulkonferenz 
Schulleiter/in, EBV, Schülersprecher/in, sowie eine bestimmte Anzahl gewählter Elternvertreter/innen, Lehrer/innen und Schülervertreter/innen Tritt zusammen: min. 2 x jährlich Vorsitz: Schulleiter/in Stellvertr. Vorsitz: Elternbeiratsvorsitzende/r

Vollversammlung des GEB = Gesamtelternbeirat der Ettlinger Schulen 
Alle Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen der Ettlinger Schulen tritt zusammen: 2 x jährlich Vorsitz: Gesamtelternbeiratsvorsitzende/r, wird auf der Vollversammlung von den anwesenden Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen aller Ettlinger Schulen gewählt.


Rechte und Pflichte der Elternvertretung (Klassenpflegschaftsvorsitzende)

Muss: 

  • Pro Schulhalbjahr eine Sitzung 
  • Die Wahlsitzung muss innerhalb von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn stattfinden 
  • Eine Klassenpflegschaftssitzung muss stattfinden, wenn 1 /4 der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen. 
  • Beim Ausscheiden aus dem Amte lädt der Elternvertreter geschäftsführend ein und sorgt für die Wahl eines Nachfolgers. In neu gebildeten Klassen organisiert der Elternbeiratsvorsitzende die Wahl der Elternvertreter 
  • Niemand kann an derselben Schule in mehreren Klassen zum Elternvertreter oder Stellvertreter gewählt werden. 
  • U.u. geeigneten Tagesordnungspunkten sind der Klassensprecher sowie dessen Stellvertreter einzuladen. 
  • Die Klassenpflegschaftssitzungen sind nicht öffentlich

Kann / Soll 

  • Die Eltern haben das Recht, außerhalb der Klassenpflegschaft zusammen zu kommen 
  • Schulleiter wie Elternbeiratsvorsitzende sind grundsätzlich zur Teilnahme an einer Klassenpflegschaftssitzung berechtigt. Sie sind hierzu einzuladen 
  • Zu geeigneten Tagesordnungspunkten können alle Schüler der Klasse oder sonstige Personen eingeladen werden. Die Sitzungen sind jedoch nicht öffentlich 
  • Die Elterngruppe in der Klassenpflegschaft kann der Klassenkonferenz Vorschläge zur Beratung vorlegen 
  • Der Elternvertreter sollte sich Arbeitsunterlagen besorgen: Schulgesetz, Elternbeiratsverordnung, Elternbeiratsprotokolle, etc. 
  • Der Elternvertreter sollte die Eltern der Klasse über aktuelles Schulgeschehen informieren, z.B. aus den Sitzungen des Elternbeirats 
  • Der Elternvertreter sollte die Zusammenarbeit mit anderen Elternvertretern suchen (z.B. auf Ebene der Jahrgangsstufe für spezielle Themen) 
  • Der Elternvertreter sollte seine Unterlagen an seinen Nachfolger weitergeben, soweit sie kein persönliches Eigentum sind. 
  • Der Elternvertreter sollte den „Dienstweg“ einhalten: Lehrer, Klassenlehrer, Schulleiter, Schulamt, Ministerium, Öffentlichkeit

Möglichkeiten der Elternarbeit 

  • Regelmäßige Besprechungen zwischen Elternbeiratsvorsitzender/ dem und Schulleiter/in 
  • Vorgespräch vor offiziellen Sitzungen (z.B. Schulkonferenz) 
  • Teilnahme der Elternvertreter an Pädagogischen Tagen 
  • gemeinsames Fortbildungsseminar an einem Wochenende (Eltern, Lehrer, Schüler) 
  • Schulinterne Fortbildungsveranstaltungen für die Elternarbeit der Schule 
  • Mitgestaltung der Abschlussfeier durch Eltern 
  • Informelles Treffen von Elternbeirat sowie Lehrerinnen und Lehrern 
  • Diskussionsabende zu bestimmten Themen
  • Elternmitwirkung am Unterrichtsleben:
    • Projekte
    • Als Fachleute für bestimmte Themen 
    • AG-Angebote, Mittagsbetreuung, HA-Betreuung 
    • Mitwirkung bei Festen und Feiern 
    • Mitwirkung bei Schullandheimen, Klassenausflügen, Wandertagen 
    • Beaufsichtigungsangebote (z.B. Schwimmen)
  • Eltern können und sollen mit Vorschlägen auf die Schule zugehen. 
  • Mit kleinen Schritten beginnen.

Vorbereitung auf das Gespräch

  • Formulierung eines klaren und realisierbaren Ziels/Standpunktes
    • Gute Ziele berücksichtigen die Bedingungen aller Beteiligten und der realen Situation
    • Ein angemessenes Ziel für ein kurzes Gespräch kann bspw. sein:
      • Den eigenen Eindruck zu schildern
      • Problembewusstsein zu erzeugen
      • Ein Folgegespräch zu vereinbaren
  • Der Gesprächsverlauf hängt maßgeblich von meiner Einstellung zum anderen ab 
  • Ebenso wichtig für eine gute Gesprächsführung ist es, eigene Stärken und Schwächen zu beachten


Fortbildungen

Elternstiftung Baden-Württemberg
https://elternstiftung.de/

  • fördert mit den Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg Projekte zur Elternfortbildung, z.B. 
  • Informationsveranstaltungen über Rechte und Pflichten der Eltern im Bereich Schule, 
  • Info-Veranstaltungen für neu gewählte Elternbeiräte („Gute Elternvertreter braucht die Schule) 
  • Förderung des Dialogs zwischen Schule und Elternhaus in Bildungs- und Erziehungsfragen, 
  • Veranstaltungen zu Themen wie Konfliktmanagement, Gewaltprävention oder Lesepatenschaften